Fachgebiete Anwaltskanzlei Imthurn Winterthur

Als Rechtsanwältin für Familien-, Kindesschutz- und Strafrecht setze ich mich für Ihre Rechte ein. Meine Leistungen umfassen rechtliche Beratung, Vertretung vor Gericht und Behörden sowie das Erarbeiten von aussergerichtlichen Lösungen. Um eine schnelle, kostengünstige und doch nachhaltige Einigung zu erzielen, biete ich auch gemeinsame Rechtsberatung für Paare oder die beteiligten Personen an.

Ehe und Partnerschaft

Vielseitige Beziehungsformen erfordern unterschiedlichen Regelungsbedarf, auch in rechtlicher Hinsicht. Ob in einer Ehe oder einer anderen Lebensgemeinschaft, jede Form des Zusammenlebens hat weitreichende Auswirkungen auf Themen wie die berufliche/persönliche Vorsorge, Güterstand oder das Vermögen. Ob zu zweit oder alleine, gerne berate ich Sie in diesen Themen und erarbeite mit Ihnen eine individuelle Lösung.

Scheidung und Trennung

Für einen selbstbestimmten Neustart: Erfolgt eine Trennung (Eheschutz) oder eine Scheidung, müssen zahlreiche Entscheidungen getroffen werden, um aus einem Haushalt zwei einzelne aufzubauen. Auch hierbei berate/vertrete ich Sie kompetent.

 

Kind im Mittelpunkt

Als Kinderanwältin vertrete ich Kinder und Jugendliche in Verfahren vor Gericht und Behörden. Meine Aufgabe ist es, die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu kennen und ihre Rechte zu wahren. Dabei kläre ich die Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte und den Ablauf des Verfahrens auf. Ich bespreche mit den Kindern und Jugendlichen ihre Anliegen für das Verfahren und biete ihnen eine fachliche Einschätzung über die Möglichkeiten und Grenzen der Erreichbarkeit ihrer Anliegen.

Auch bin ich mit dem breiten Angebot von Beratungsstellen über Tagesbetreuung bis zu Institutionen für Kinder und Jugendliche mit einer Vollbetreuung vertraut.

Sorgerechts- und Unterhaltsregelung

Wer die elterliche Sorge für das Kind inne hat, ist sein gesetzlicher Vertreter, seine gesetzliche Vertreterin und ist verantwortlich für die Entwicklung, Erziehung, Ausbildung und Pflege des Kindes. Seit Juli 2014 steht grundsätzlich beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht zu.

Ich unterstütze Sie, Ihre Vorstellung des Sorge- und Obhutrechts und einer Unterhaltsregelung für Ihre familiäre Situation umzusetzen, um eine individuelle kinds- sowie elterngerechte Lösung zu ermöglichen.

Beschuldigt im (Jugend-)Strafverfahren

Wurden Sie oder jemand in Ihrem Umfeld vorgeladen, verhaftet oder wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt? Schnelles Handeln kann jetzt matchentscheidend sein. Eine Kontaktaufnahme mit dem / der Beschuldigten sowie der zuständigen Behörde durch die rechtliche Vertretung entscheidet oft über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens. Ich berate / vertrete Sie im weiteren Vorgehen.

Als ehemalige Jugendanwältin bin ich mit dem Jugendstrafverfahren bestens vertraut. Ich berate, begleite und vertrete Ihren Sohn / Ihre Tochter im Ermittlungsverfahren durch die Polizei und im Untersuchungsverfahren durch die Jugendanwaltschaft.

 

Opfer / geschädigte Person im Strafverfahren

Sind Sie Opfer oder geschädigte Person einer Straftat, übernehme ich Ihre Interessensvertretung. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte im Strafverfahren wahrzunehmen und durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen & Formulare

Rechtliche Anliegen sind vielschichtig und komplex. Eine persönliche Beratung ist in jedem Fall zu empfehlen.

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Werdegang - Wer ich bin

Mein grösstes Anliegen ist es, meinen Klientinnen und Klienten zu ihrem Recht zu verhelfen.

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